Heilpraktiker für Physiotherapie

Seit 2022 darf ich offiziell die Berufsbezeichnung „Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie“ führen. Die Grundlage dafür ist meine Ausbildung und Erfahrung als staatlich geprüfter Physiotherapeut. Die Zusatzausbildung und Prüfung vom Gesundheitsamt befähigt mich, im Bereich der Physiotherapie zu diagnostizieren.

Das ist ein Vorteil für meine Patienten. Sie können mit Beschwerden am Bewegungsapparat direkt zu mir kommen und der Arztbesuch vor der Behandlung ist nicht erforderlich. Ich kann individuell entscheiden, welche Behandlung für Sie die richtige ist und mit der Umsetzung sofort starten.

Adrian Maio

Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

Praxis in Stuttgart

Seit 2001 bin ich als Physiotherapeut tätig. Seitdem durfte ich vielfältige Erfahrungen sammeln, habe zahlreiche Fortbildungen besucht und mich immer weiterentwickelt. Deshalb war es für mich der logische Schritt, meine Kompetenzen mit dem „Heilpraktiker für Physiotherapie“ weiter auszubauen.

Meine Privatpraxis für Physiotherapie in Stuttgart-Ost führe ich mit dem vollen Leistungsspektrum unverändert fort. Es hat sich nur geändert, dass ich seit 2022 zusätzlich die Leistungen als Heilpraktiker für Physiotherapie anbiete. Für weitere Details können Sie mich gerne ansprechen.

Schnelle Hilfe

Der große Unterschied zum klassichen Physiotherapeut besteht darin, dass ich als Heilpraktiker für Physiotherapie auch Diagnosen stellen darf. Damit entfällt der Umweg zum Arzt und Sie können mit akuten Beschwerden am Bewegungsapparat direkt zu mir kommen.

Als Heilpraktiker für Physiotherapie kann ich schnell und individuell entscheiden, welche Maßnahme in Ihrem speziellen Fall sinnvoll ist und mit der Behandlung starten. Falls eine weiterführende Abklärung notwendig ist, werde ich Sie selbstverständlich an den entsprechenden Fachmediziner verweisen.

Abrechnung

Als Selbstzahler können Sie meine Leistungen jederzeit in Anspruch nehmen. Doch auch über die Krankenkassen gibt es immer mehr Möglichkeiten zur Abrechnung. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wenn Sie nämlich in Ihrer Krankenversicherung sogenannte Heilpraktiker-Leistungen mitversichert haben, werden die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse erstattet. Als sektoraler Heilpraktiker kann ich die entsprechenden Verordnungen schreiben und abrechnen.

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